RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen CoreFabric Networks GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Netzwerkberatungs-, Planungs-, Implementierungs- und Managed-Service-Leistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung. Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter Zugang zu den relevanten Systemen, Räumlichkeiten und Ansprechpartnern erhalten, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.

Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über EUR 10.000 netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss zu verlangen.

§ 6 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Als vertraulich gelten insbesondere technische Dokumentationen, Netzwerkpläne, Konfigurationen, Zugangsdaten sowie Informationen über Geschäftsstrategien und Kundendaten.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Managed-Service-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Oktober 2026